Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der NEXORA Event GmbH für die Vermittlung und Organisation von Erlebniswochenenden unter der Marke Legendayz.
Entwurf – zwingend anwaltlich prüfen lassen: Sobald Unterkunft und mindestens eine weitere touristische Leistung gemeinsam angeboten werden, kann eine Pauschalreise im Sinne der §§ 651a ff. BGB vorliegen. Daraus folgen weitreichende Pflichten, unter anderem Insolvenzsicherung mit Sicherungsschein, vorvertragliche Formblätter und gesetzliche Rücktrittsrechte. Diese Fassung ersetzt keine Rechtsberatung.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der NEXORA Event GmbH, Mühlenstraße 24, 87538 Fischen i. Allgäu (nachfolgend „Legendayz") und der Kundin beziehungsweise dem Kunden über die Planung, Organisation und Durchführung von Erlebniswochenenden.
Anfragen über diese Website sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung eines von Legendayz erstellten Angebots zustande.
2. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot. Darstellungen auf dieser Website, insbesondere die saisonalen Musterpakete und Beispielabläufe, dienen der Inspiration und sind nicht Vertragsinhalt.
Legendayz erbringt Leistungen teilweise selbst und vermittelt teilweise Leistungen Dritter, etwa Unterkünfte, Guides, gastronomische Leistungen oder Fotografie. Im Angebot wird ausgewiesen, welche Leistungen vermittelt werden.
3. Preise und Zahlung
Alle Preise werden individuell kalkuliert und im Angebot ausgewiesen. Sie verstehen sich als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Sofern im Angebot nicht abweichend geregelt, ist nach Vertragsschluss eine Anzahlung fällig; der Restbetrag ist vor Reisebeginn zu zahlen. Die konkreten Fälligkeiten und Beträge werden im Angebot transparent genannt.
4. Teilnehmerzahl und Änderungen
Wochenenden werden für Gruppen von bis zu zehn Personen geplant. Änderungen der Teilnehmerzahl sind bis zu dem im Angebot genannten Zeitpunkt möglich; danach können bereits fest gebuchte Leistungen anteilig in Rechnung gestellt werden.
Legendayz ist berechtigt, einzelne Programmbestandteile durch gleichwertige zu ersetzen, wenn dies aus Gründen erforderlich wird, die Legendayz nicht zu vertreten hat. Der Gesamtcharakter des Wochenendes bleibt dabei erhalten.
5. Wetter und Außenaktivitäten
Für jede Außenaktivität ist im Angebot eine gleichwertige Alternative ausgewiesen. Wird eine Aktivität aus Sicherheits- oder Wettergründen nicht durchgeführt, erfolgt die Umsetzung der benannten Alternative. Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht, sofern die Alternative gleichwertig ist.
6. Rücktritt und Stornierung
Ein Rücktritt vor Beginn des Wochenendes ist jederzeit möglich und bedarf der Textform. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung bei Legendayz.
Die im Einzelfall anfallenden Stornokosten richten sich nach den bereits verbindlich gebuchten Leistungen der beteiligten Partner und werden im Angebot vor Vertragsschluss vollständig ausgewiesen. Legendayz bemüht sich in jedem Fall um eine Minderung der Kosten, etwa durch Umbuchung oder Weitergabe an Ersatzteilnehmerinnen.
7. Mitwirkungspflichten der Teilnehmerinnen
Vor Beginn des Wochenendes ist eine schriftliche Auskunft zu gesundheitlichen Einschränkungen erforderlich, soweit diese für die Teilnahme an Aktivitäten relevant sind. Anweisungen von Guides und Partnern ist Folge zu leisten.
Die Teilnahme an sportlichen und Outdoor-Aktivitäten erfolgt auf eigenes Risiko im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Teilnahme unter erheblichem Alkoholeinfluss ist bei diesen Aktivitäten ausgeschlossen.
8. Bild- und Tonaufnahmen
Sofern eine Fotografin oder ein Fotograf Teil des Programms ist, erfolgt die Nutzung der Aufnahmen ausschließlich für die Gruppe. Eine Verwendung durch Legendayz zu Werbezwecken erfolgt nur nach ausdrücklicher, jederzeit widerrufbarer schriftlicher Einwilligung aller abgebildeten Personen.
9. Haftung
Legendayz haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen haftet Legendayz nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Für vermittelte Fremdleistungen haftet Legendayz nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die Leistungserbringung selbst, sofern die Fremdleistung im Angebot klar als solche gekennzeichnet ist.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand dieses Entwurfs: 2026. Verbindliche Fassung ist jeweils die dem Angebot beigefügte Version.